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Schleswig-Holstein: Raubwildbejagung soll weiter eingeschränkt werden

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Die rot-grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein will im Rahmen der von ihr beabsichtigten Änderung des Landesjagdgesetzes Mauswiesel und Hermeline aus der Liste der jagdbaren Arten streichen.

Sollten die rot-grünen Planspiele in Schleswig-Holstein Erfolg haben, gehört auch die Fangjagd auf Steinmarder mit zuverlässig fangenden Totschlagfallen bald der Vergangenheit an.
Sollten die rot-grünen Planspiele in Schleswig-Holstein Erfolg haben, gehört auch die Fangjagd auf Steinmarder mit zuverlässig fangenden Totschlagfallen bald der Vergangenheit an.(Foto: Markus Hölzel)
Der Landesjagdverband kritisiert diese Absicht massiv, denn die effektive Fallenjagd auf Marder würde dadurch de facto unterbunden. Beim Einsatz von Fallen könne nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass in seltenen Fällen aufgrund der Bauart auch einmal ein Hermelin oder Mauswiesel gefangen werde.
 
Bislang war dies kein Problem, da beide Arten bejagt werden durften. Nun würde der Beifang eines Hermelins oder Mauswiesels für den Jäger eine Straftat bedeuten. „Durch diese Maßnahme würde der Einsatz bestimmter Fallen praktisch unmöglich gemacht“, sagte LJV-Präsident Wolfgang Heins. „Damit wird dem Artenschutz ein Bärendienst erwiesen. Wer Bodenbrüter schützen will, benötigt jede Möglichkeit, das Raubwild in Grenzen zu halten“, so Heins weiter.
Positiv bewertet der LJV dagegen, dass das nach neuem Naturschutzrecht geplante freie Betreten der Feldflur nun doch nicht Bestandteil des rot-grünen Novellierungsvorschlages wird. Über die Änderungen im Naturschutz-, Jagd- und Waldgesetz soll Ende April im Landtag abgestimmt werden.
 
mh

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