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Umweltministerkonferenz beschließt Ad- hoc Arbeitsgruppe zum Thema Wolf

2038

Auf der heute zu Ende gegangenen 88. Umweltministerkonfernz (UMK) in Bad Saarow wurde eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe zum Thema Wolf eingerichtet.

Umweltminister Till Backhaus (SPD)

Auf Initiative des mecklenburgischen Landwirtschaft- und Umweltministers Dr. Till Backhaus war bereits 2015 das Thema Wolf auf die Agenda der Konferenz der Umweltminister der Länder und des Bundes gehoben worden. Von der vorhergehenden UMK war ein Bericht des Bundes eingefordert worden zum Erhaltungszustand des Wolfes. Dieser wurde jetzt in Bad Saarow vorgelegt. Der Bericht lasse noch viele Fragen offen, sagte Backhaus, daher sei die länderoffene Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene eingerichtet worden. Damit wird auch eine politische Bewertung vorgenommen. Während der UMK sei ausführlich zu dem Thema diskutiert worden, wer bei auffälligen Wölfen die sog. Entnahme vornehmen soll. „Da bewegt sich viel“, betonte Backhaus im Gespräch mit WILD und HUND. „Die Sicherheit geht vor. Dazu wird die Arbeitsgruppe Vorschläge vorlegen“. Unstrittig sei, dass der gute Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland noch nicht erreicht sei, betonte Backhaus, „Dennoch brauchen wir schnellstmöglich klare Verfahren zum Thema Wolf „. Sachsen Umweltminister Herbert Wolf bezeichnete es als „nationale Aufgabe“, klare Regelungen zu schaffen. Besonders die Definition der Verhaltensauffälligkeit wird Aufgabe der Arbeitsgruppe sein. Definiert werden soll, wie der günstige Erhaltungszustand beschrieben wird. In der Herbstsitzung wird auch über präventive Maßnahmen, verstärkte öffentliche Aufklärung und Entschädigungszahlungen an betroffene Landwirte berichtet werden. „Ein Wolf der durch ein Dorf läuft oder an Mülltonnen geht, ist für mich auffällig“, stellte Backhaus klar. „Wenn ein Wolf sich zu sehr an Menschen gewöhnt hat, dann muss gehandelt werden“, betonte der Gastgeber, der brandenburgische Umweltminister Jörg Vogelsänger, der die Federführung der Arbeitsgruppe ausüben wird.

Die meisten Grauhunde haben in Deutschland derzeit die Länder Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Es könne aber auch sehr schnell andere Bundesländer betreffen, daher sei er froh, dass die Beschlüsse von allen Ländern mitgetragen wurden, betonte Backhaus.

Weiter Themen der UMK waren u.a. der Umgang mit Biber, die Errichtung eines Wildnisfonds, und der Schwund der Artenvielfalt und Menge der Insekten.

uao

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