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1.000 Euro Strafe für Wolfsschützen

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Gegen den Schützen, der Ende 2007 im Wendland (Niedersachsen) auf einen Wolf geschossen und diesen angeschweißt hatte, sprach das Amtsgericht Dannenberg nun das Urteil. Demnach muss der Schütze 1.000 Euro Strafe zahlen und die Tatwaffe abgeben.

Weil der Schütze sah, dass der Wolf krank war, drückte er ab. Er traf ihn zwar am Haupt, allerdings war dieser Schuss nicht tödlich. Als Motiv gab er an, dass er dem Wolf unnötiges Leid ersparen wollte. Während des Verfahrens bestätigten Sachverständige, dass der Wolf zu diesem Zeitpunkt schon angeschossen war.
 
Ein weiterer Schütze hatte den Wolf zuvor offenbar krank geschossen und ihn bereits am Rückrat verletzt. Gegen einen vermeintlichen „Todesschützen“ wird in einem separaten Prozess verhandelt, da dieser momentan erkrankt ist. Dieser Schütze behauptet seinerseits, dass der Wolf bereits einen Schuss hatte, als er ihm kam.
-hei-

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