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Europäische Union: Bleischrot Einschränkung gefordert

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Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) empfiehlt die europaweite Einschränkung der Verwendung von bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten. Ihre Aussagen stützt die Agentur mit einer Studie, die sie zuvor im Auftrag der EU-Kommission durchgeführt hatte.

Bleischrot Einschränkung gefordert
In Feuchtgebieten soll die Verwendung von Bleischrot eingeschränkt werden.
Foto: BA Schilling

Als Feuchtgebiete werden dort vornehmlich Wasservögelhabi­tate aufgelistet. Die Wissenschaftler schätzen die jährliche durch Schrote verursachte Bleibelastung solcher Gebiete europaweit auf zwischen 1 400 und 7 800 Tonnen. In diesem Zeitraum kämen 0,4 bis 1,5 Millionen Wasservögel durch die Aufnahme bleihaltiger Schrotkugeln ums Leben.

Ein Umstieg auf bleifreie Munition sei technisch wie wirtschaftlich machbar. Jäger müssten durch die Umstellung mit einer jährlichen finanziellen Mehrbelastung von etwa 60 Euro rechnen. Dies sei angesichts der allgemein hohen Ausgaben für die Jagdausübung als geringfügig einzustufen. Außerdem würden sie langfristig durch einen Anstieg an Jagdgelegenheiten profitieren. Die Beschränkung soll vor allem dem Arten- und Landschaftsschutz dienen, aber auch die Grundwasserqualität verbessern.

Bis zum 21. Dezember steht die Empfehlung zur öffentlichen Debatte. Danach soll eine entsprechende Richtlinie verabschiedet und innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden. Eine entsprechende Änderung des Waffenrechts sei vorerst nicht absehbar. Dies teilte das Bundesministerium des Innern (BMI) auf Anfrage von WILD UND HUND mit. Die vorgeschlagene Einschränkung sei dem BMI nicht bekannt und werde als Thema des Jagdrechts eingestuft, für das das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) federführend sei. Das BMEL betonte gegenüber WuH: Eine umweltverträgliche und tierschutzgerechte Jagd schließe auch die Frage des Bleigehaltes in Munition ein. Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gelte es zu minimieren. Lebensmittelsicherheit und Vermeidung von Schadstoff­einträgen seien gegen eine ausreichende Tötungswirkung und die Sicherheit im Jagdbetrieb abzuwägen. Das BMEL habe sich daher in der Vergangenheit für eine wissenschaftsbasierte, bundesrechtliche Regelung zur Bleiminimierung in Munition eingesetzt und das Thema stehe auch weiterhin auf der Agenda. In der öffentlichen Anhörung der ECHA hat das BMEL bisher noch keine Stellung genommen. Bis Dezember sei dafür aber noch Zeit. hk

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