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Waschbärjagd trotz Schonzeit

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Der Landesjagdverband (LJV) Hessen fordert, die Schonzeit für Jungwaschbären aufzuheben. Das geht aus einer Pressemitteilung des LJV hervor.

Waschbär
Jungwaschbären sollen nach Ansicht des LJV Hessen auch in der Schonzeit gefangen und erlegt werden dürfen.
Foto: Harbig/DJV

Durch die neue hessische Jagdverordnung (JVO) hat der Waschbär eine Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli. Dadurch widerspreche die JVO der EU-Verordnung zur Eindämmung von invasiven, gebietsfremden Arten.

Die Kleinbären können von ­Jägern in der Schonzeit nun nicht mehr gefangen werden, denn diese dürfen die Bären anschließend weder aussetzen, noch erlegen. Die Fangjagd ist jedoch das einzige Mittel, in befriedeten Bezirken zu jagen. Landesjagdverbandspräsident Prof. Dr. Jürgen Ellenberger fordert daher die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) auf, die Schonzeit für Waschbären, unter Beachtung des Elterntierschutzes, sofort aufzuheben. Um das Ausmaß der Schäden durch die Neozoen zu zeigen, ruft der LJV dazu auf, diese zu dokumentieren, an das Umweltministerium in Wiesbaden zu senden und eine schnelle Lösung zu fordern. fa

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