Thema Waffenrechtsänderung: Der Bayerische Jagdverband (BJV) hat sich als einziger deutscher Landesjagdverband nicht an der Petition des Bundesverbandes zivile Legalwaffen (BZL) gegen die geplante Waffengesetzänderung beteiligt.
Der Bayerische Jagdverband geht seinen eigenen Weg und hat sich als einziger deutscher Landesjagdverband nicht an der Petition des Bundesverbandes zivile Legalwaffen (BZL) gegen die geplante Waffengesetzänderung beteiligt. (Symbolbild: Generiert mit Adobe Firefly)
In einer Erklärung an die Mitgliedsvereine vom 20. September begründete der BJV es damit, man würde das Sicherheitspaket „differenzierter sehen. Fakt ist, Jäger werden hier nicht diskriminiert und verdächtigt, wie immer wieder propagiert.“ Damit hat der Verband großes Unverständnis in den eigenen Reihen wie auch darüber hinaus geerntet.
Während im Internet ein Blogger sogar dazu aufrief, die Mitgliedschaft im BJV zu kündigen, äußerten intern zwei auf Waffenrecht spezialisierte Juristen in einer Stellungnahme ans Präsidium ihre Kritik. Man bedaure, das der Rechtsausschuss in dieser wichtigen Angelegenheit vom Präsidium nicht gehört worden sei, schreiben sie. Dessen Meldung zum Sicherheitspaket verkürze den Sachverhalt, und „die nicht unerheblichen Auswirkungen auf die Verbandsmitglieder werden ausgeblendet“, so die Juristen in ihrer Stellungnahme. Dazu zählen sie beispielsweise die Befugnis der Behörde, präventiv Waffen, Munition und die Erlaubnisurkunden sicherzustellen, und zwar zu einem Zeitpunkt, in dem der Wegfall der Zuverlässigkeit oder der persönlichen Eignung noch nicht feststehe. „Wir bitten Sie, Ihre Position zu dem vorliegenden Gesetzentwurf grundlegend zu überdenken“, heißt es am Ende des Schreibens.
Parallel dazu riefen Kreisgruppen des BJV wie auch der entsprechende Fachreferent sehr wohl dazu auf, die Petition des BZL zu unterschreiben.
vk