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Afrikanische Schweinepest: Aussetzung der Trichinenprobengebühr abgelehnt

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Der Landtag in Brandenburg wälzt die Verantwortung auf Landkreise und Jäger ab: Eine Kostenübernahme der Trichinenuntersuchung durch das Land zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest wurde durch die Parlamentarier abgelehnt. Vollzugshinweise sollen jetzt die Landkreise unterstützen.

Am 17. Dezember befasste sich das Parlament des Landes Brandenburg mit einem Antrag der CDU-Fraktion zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Die Oppositionspartei hatte die Aussetzung der Trichinenprobengebühr für Frischlinge bis 20 Kilogramm gefordert und war damit der Argumentation des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJVB) gefolgt. Dies lehnten die Parlamentarier jedoch mit der Regierungsmehrheit ab. Allerdings forderten sie in einem Beschluss die Landesregierung auf, tätig zu werden.
Das Ministerium für Verbraucherschutz soll Vollzugshinweise formulieren, die die Landkreise bei der kostengünstigen und unbürokratischen Organisation der Trichinenuntersuchung unterstützen sollen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Behörden auf „Antrag des Gebührenschuldners“ die Gebühren erlassen können, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt. In der Begründung wird anerkannt, dass hohe Schwarzwildbestände die Ausbreitung der Seuche befördern können und die Reduktion somit eine Maßnahme zur Seuchenprävention ist. Zweifel werden allerdings daran geäußert, dass diese Maßnahme tatsächlich zu einer Streckenerhöhung führt. Angesichts des hohen Verwaltungsaufwands und der zusätzlichen Belastung des Landeshaushalts sei eine Gebührenerstattung daher „unverhältnismäßig“.
Dr. Bethe, Präsident des LJVB, wertete das Ergebnis als Teilerfolg: „Wir haben es geschafft, dass sich das Parlament mit dieser wichtigen Frage des Seuchenschutzes befasst. Jetzt sind Minister Markov und die Landkreise am Zug. Wir werden sehr genau hinschauen, wie die Vollzugshinweise lauten und ob sie in den Landkreisen ausreichend umgesetzt werden. Wir Jäger brauchen bei der wichtigen Aufgabe der Seuchenprophylaxe Unterstützung.“
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hoch ansteckende Virusinfektion, die Haus- und Wildschweine befällt. Eine Impfung ist nicht möglich. Nach Einschleppung der ASP kann eine erfolgversprechende Bekämpfung nur durch Tötung infizierter und ansteckungsverdächtiger Tiere erfolgen. Der Ausbruch der ASP hätte daher massive wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft und die nachgelagerte Verarbeitungsindustrie.
as/PM LJVB

 

 

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