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Baden-Württemberg: ASP-Gefahr – Zwischenfruchtflächen dürfen erneut geschnitten werden

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Das Ministerium für Ländlichen Raum hat Landwirten erneut gestattet, Zwischenfruchtflächen vorzeitig zu mähen, um die Bejagung des Schwarzwildes zu erleichtern. Grund ist die weiterhin bestehende Gefahr der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Das teilte das Ministerium am 29. November in einer Pressemitteilung mit.

Zwischenfruchtflächen dürfen in Absprache mit den Jagdausübungsberechtigten vorzeitig gemäht werden.
Foto: Pixabay

Zwischenfruchtflächen würden „aktuell die einzigen Rückzugsgebiete außer dem Wald für Wildschweine darstellen“, so Minister Peter Hauk. Davon betroffen sind auch FAKT F1-Flächen, Ökologische Vorrangflächen und Flächen in Wasserschutzgebieten Zone II. Die Pflanzen dürften allerdings nur dann eingekürzt werden, wenn dies mit dem Jagdausübungsberechtigten abgesprochen wurde, so das Ministerium. Der Aufwuchs muss auf der Fläche verbleiben, eine Nutzung ist untersagt und ein Einarbeiten weiterhin erst zum jeweils zulässigen Termin erlaubt. Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 15. Mai 2020. vk

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