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Bayern: Genehmigung für Nachsichtvorsatzgeräte erleichtert

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Das bayerische Landwirtschaftsministerium sieht ganz Bayern als „Problemgebiet“ in Bezug auf die Gefahr des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Es hat deshalb die Schwelle für die Genehmigung von Nachtsichtvorsatztechnik für die Schwarzwildjagd gesenkt und die Jagdbehörden indirekt aufgefordert, mehr Anträge zu bewilligen.

Nachtsichtvorsatzgerät
In Bayern sollen aufgrund der drohenden Afrikanischen Schweinepest mehr Nachtsichtvorsatzgeräte genehmigt werden.
Foto: Agnes Langkau

d Höheren Jagdbehörden sowie an die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 3. April hat Amtschef Hubert Bittlmayer (CSU) die bislang geltende Hürde, dass erst sämtliche anderen Bejagungsmethoden eingesetzt werden müssen, damit der Einsatz der Nachtsichttechnik genehmigt werden kann, als „nicht zwingend“ beschrieben. Auch die Kriterien eines hohen Schwarzwildbestands sowie großer Schäden sind vom Tisch. Stattdessen sind die Unteren Jagdbehörden aufgefordert, die Jäger beim Einsatz von Nachtsichttechnik und der Fallenjagd auf Schwarzwild zu unterstützen: Es „ist zu konstatieren, dass der Vollzug noch nicht einheitlich in ganz Bayern entsprechend der Risikolage und der damit verbundenen drohenden Gefahren erfolgt“, so die Kritik.

Die Höheren Jagdbehörden wiederum seien gefordert, engagiert dafür Sorge zu tragen, dass in den Regierungsbezirken alle Maßnahmen getroffen werde, um der Seuche vorzubeugen, heißt es in dem Schreiben weiter. Als vorbildhaft wird die Regierung von Niederbayern genannt, die Muster für Genehmigungen und Beauftragungen in Bezug auf die Nachtsichtvorsatzgeräte erarbeitet hat. vk

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