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Bayern: Gerichtserfolg für Kitzretter

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Die Wegnahme eines von Hand aufgezogenen Rehkitzes von einem Jäger in Germering im November 2019 (WuH berichtete) war nicht ganz rechtens.

Das Kitz wog nur drei Kilo als Maximilian Schwarzbach das Kitz bei sich aufnahm.
Foto: Maximilian Schwarzbach

Das hat das Bayerische Verwaltungsgericht am 3. Juni 2020 entschieden. Der Jäger hatte gegen den Vollzugsbescheid geklagt, mit dem die Veterinärbehörde Fürstenfeldbruck am 8. November 2019 vor Ort das Betreten seines Grundstücks und die Wegnahme des Rehes durchgesetzt hatte. Denn dieser lautete auf eine falsche Hausnummer. Das Gericht gab ihm Recht, dass die Betretung des Grundstücks nicht hätte erfolgen dürfen, und erlegte dem Landratsamt die Übernahme der Gebühren für den Bescheid sowie die Prozesskosten auf. Was nicht Thema in der Verhandlung war: Der entsprechende Bescheid wurde drei Tage vor der Kontrolle ausgestellt, nahm aber Ereignisse dieses Tages zu Ungunsten des Jägers vorweg. So schrieb der Leiter des Gewerbeamtes in dem Bescheid vom 5. November mehrfach, der Jäger habe den Mitarbeitern des Landratsamtes Fürstenfeldbruck am 8. November das Betreten seines Grundstückes verweigert. Er rechtfertigte damit die zwangsweise Durchsetzung des Betretungsrechts „zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Tatsächlich hatte der Jäger den Beamten aber sehr wohl den Zutritt gewährt und das Kitz auch freiwillig abgegeben, wie aus einem weiteren Bescheid vom 25. November hervorgeht.

vk

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