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Bayern schafft Sonderregelung für halbautomatische Waffen

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Forstminister Helmut Brunner hat am 13. Juli angekündigt, eine landeseigene Regelung für den Einsatz halbautomatischer Langwaffen zu schaffen, damit die bayerischen Jäger schon ab August weiter damit jagen können.

Die bayerische Verordnung soll die Zeit überbrücken, bis die „kleine Novelle“ des Bundesjagdgesetzes in Kraft tritt, die zwar vom Agrarausschuss schon beschlossen ist, aber erst im September an den Bundesrat geht. Allerdings gilt die bayerische Variante nur für Langwaffen, die bereits im Eigentum des Jägers sind, ein Neuerwerb ist erst nach der Bundesregelung möglich.
vk

 

 

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