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Bayern: Schalldämpfer bleiben möglich

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Bayern wird die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, dass Jäger keinen Anspruch auf die Erlaubnis eines Schalldämpfers für ihre Jagdwaffen haben (Urteil vom 28. November 2018 – BVerwG Az. 6 C 4.18), vorerst nicht in seine Praxis umsetzen. Das teilte der Bayerische Jagdverband (BJV) nach einem Gespräch mit Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am 4. Dezember mit.

Bayern wird weiterhin die Erlaubnis zur Nutzung von Schalldämpfern erlauben.
Foto: Sebastian Grel

In Bayern gilt seit 2015 die Regelung, dass sich Jäger aus gesundheitlichen Gründen eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung eines Schalldämpfers erteilen lassen können, die sonst jagdrechtlich verboten ist. Laut BJV hat das Innenministerium bereits alle Waffenbehörden in Bayern informiert, dass es an dieser Praxis auch festhalten wird. Der Jagdverband kündigte an, über die Bayerische Staatsregierung dieses Anliegen auch auf Bundesebene zu vertreten. vk

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