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Bayern: Volksbegehren Artenvielfalt: Ein Dilemma für die Jagd

1926

Das von Naturschutzparteien und -verbänden initiierte Volksbegehren Stoppt das Bienensterben“ für mehr Artenvielfalt sorgt für Diskussionen, auch unter den Jägern. Vom 31. Januar bis 13. Februar können sich Bürger dafür eintragen.

Das Volksbegehren „stoppt das Bienensterben“ stellt den Jagdverband vor ein Dilemma.
Foto: Reiner Bernhardt

Seine Träger sind die ÖDP, Bündnis 90/Die Grünen und der Landesbund für Vogelschutz (LBV), unterstützt wird es zudem von einem breiten Bündnis weiterer Naturschutz-, Naturnutzer- und traditionelle Verbände. Punkte des vorgelegten Entwurfs zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes sind zum Beispiel: Bis 2030 mindestens 30 Prozent ökologische Landwirtschaft, ein Verbot der landwirtschaftlichen Nutzung von fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen und die vollständige Ausrichtung der staatlichen Forstwirtschaft auf den Erhalt der biologischen Vielfalt. Der Präsident des Bayerischen Bauernverbands Walter Heidl wandte in einem offenen Brief an die Initiatoren vom 23. Januar ein, dass sich bereits jeder zweite Bauer freiwillig über Umweltprogramme engagiere. Er halte es für verantwortungslos die Bauern in die Pflicht zu nehmen, ohne auch den finanziellen Ausgleich sicherzustellen. Der Bayerische Jagdverband (BJV) hat sich per Präsidiumsbeschluss gegen die Unterstützung dieser Eingabe entschieden. Zwar sei die Idee gut und richtig, heißt es auf der Internetseite des Verbands. Nicht einverstanden sei man aber mit dem Gesetzentwurf. Dieser sei „vor allem ein immenser Eingriff in das Eigentumsrecht. Den Grundeigentümern wird in diesem Gesetzentwurf rigoros vorgeschrieben, wie sie ihr Land zu bewirtschaften haben“. Der BJV lehne solche Eingriffe ins Eigentumsrecht ab und fordere lieber attraktive Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der neuen Umweltprogramme. vk

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