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Bedrohte Artenvielfalt: Flächen ohne Pflanzenschutzmittel gefordert

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Ein im November erschienenes Rechtsgutachten für das Umweltbundesamt (UBA) zeigt, dass die indirekten Folgen von Pflanzenschutzmitteln für die Artenvielfalt in der Zulassungspraxis stärker berücksichtigt werden müssen. Die Autoren des Gutachtens Prof. Dr. Remo Klinger, Karoline Borwieck und Caroline Douhaire raten, den Einsatz besonders biodiversitätsschädigender Mittel stärker unter Vorbehalt zu stellen.

Blühstreifen gefordert
Blühstreifen sind eine mögliche Form der Kompensations­maßnahme.
Foto: Jens Krüger

Die Anwendung von Substanzen mit starken indirekten Auswirkungen soll nur noch erlaubt sein, wenn der Betrieb einen Mindestanteil an Flächen vorweisen kann, auf denen unter anderem Ackerwildkräuter wachsen. Der Schutz vor indirekten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sei zwar durch EU- und nationales Recht gesetzlich vorgeschrieben, werde in der Praxis jedoch nur unzureichend umgesetzt.

Fasane, Rebhühner und andere ­Vögel fänden auf Äckern keine Nahrung, da Pflanzenschutzmittel auch zum Beispiel lebensnotwendige Insekten töten würden. Durch die Einrichtung von Blühstreifen, Brachflächen oder unbehandelten Dünnsaaten könnten Insekten und Vögel unbeeinflusst von Pflanzenschutzmitteln leben und fressen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA, weist darauf hin, dass jeglicher chemischer Pflanzenschutz auf diesen ökologischen Ausgleichsflächen unterbleiben müsse. aml

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