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Brandenburg: LJV ruft zum Boykott auf

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Brandenburgs Jäger sollen nicht an Jagden von staatlichen Oberförstereien teilnehmen, die die geplante neue Durchführungsverordnung (DVO) zum Landesjagdgesetz „intensiv umsetzen und nutzen“.

Der LJV Brandenburg ruft seine Mitglieder auf, die Bewegungsjagden bestimmter Forstämter nicht länger zu besuchen.
Foto: Michael Migos

Diesen Boykottaufruf hat der Präsident des Brandenburgischen Landesjagdverbands (LJV), Dr. Dirk-Henner Wellershoff, am 29. Mai in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Der Entwurf der „DVO Jagd“ sieht für Kälber, Lämmer und einjährige Stücke von Rot-, Dam- und Muffelwild generell nur einen „Mindestabschuss“ vor, der vom Forst nach Gutdünken überschritten werden kann. Sobald „erhöhte Wildschäden“ auftreten, gilt das auch für mehrjähriges weibliches Wild. Für Rehwild gibt es bereits keinen Abschussplan mehr.

„,Feuer frei‘ im märkischen Wald“ titelte die „Lausitzer Rundschau“ am 24. Mai zum DVO-Entwurf und stellte fest: „Brandenburgs Jäger sind verärgert“. Denn die neue DVO Jagd stellt bei der Abschussfestsetzung vor allem Wildschäden in den Mittelpunkt. Danach bedürfen mindestens ein Hektar große, sowohl künstliche als auch natürliche Verjüngungen der Hauptbaumarten Kiefer, Rotbuche, Stiel- und Traubeneiche, Birke und Eberesche „keiner Schutzvorrichtung“. „Erhöhte Wildschäden“ liegen laut DVO vor, wenn der Wildbestand auf solchen Flächen die Verjüngung „nicht zulässt“ und „die vorgesehenen Mindestpflanzenzahlen nicht erreicht werden“.

Ob erhöhte Wildschäden vorliegen, stellen die Inhaber der staatlichen, privaten und kommunalen Jagdbezirke oder die Vorstände der Jagdgenossenschaften selbst fest. In Zweifelsfällen entscheidet laut DVO-Entwurf bei Wildschäden im Wald die untere Forstbehörde und bei Wildschäden im Feld die untere Jagdbehörde. Man müsse „von Kiefernmonokultur wegkommen“ und „endlich den Waldumbau betreiben“, begründete der Leiter des Referats „Wald und Forstwirtschaft und Oberste Jagdbehörde“ im Potsdamer Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, Dr. Carsten Leßner, in der „Lausitzer Rundschau“ die neue Regelung. In Brandenburgs Wäldern dominiert mit 70 Prozent (%) die Kiefer, gefolgt von Eiche (6,7 %) und Buche (3,3 %).
Das erweiterte LJV-Präsidium hatte laut Pressemitteilung Anfang dieser Woche noch einstimmig beschlossen, „den Entwurf nicht zuletzt auf Grund der politischen Gesamtlage, trotz erheblicher Vorbehalte mitzutragen“. Offenbar befürchtet der Jagdverband, dass im Herbst nach der Landtagswahl in einer neuen Koalition die Grünen das Umweltministerium übernehmen und noch gravierende jagdrechtliche Probleme bereiten könnten.

Der Brandenburger Landkreistag kritisierte unterdessen in einem Schreiben an Referatsleiter Dr. Leßner, dass die geplante DVO gegen das im Landesjagdgesetz geregelte Verfahren der Abschussplanung verstoße. Zudem sei die Anhörungsfrist zu kurz gewesen und „dem verfassungsrechtlich verbürgten Anhörungsrecht der kommunalen Spitzenverbände“ nicht entsprochen worden.
Die neue DVO sieht auch den „körperlichen Nachweis“ von erlegtem Schalenwild sowie die Zulassung von Nachtzielgeräten zur Schwarzwildbejagung vor. Büchsenmunition darf ab dem Jagdjahr 2021/22 „nicht mehr Blei als nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbar“ enthalten. roe

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