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Die Umweltministerkonferenz und der Wolf

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Die Umweltministerkonferenz hat bei ihrer Tagung in Berlin den Antrag „Definition des Erhaltungszustandes des Wolfes“ der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen angenommen. Nach einer hitzigen Debatte ist der Bund nun aufgefordert, populationsbezogene Betrachtungen zum Erhaltungszustand des Wolfs vorzunehmen und klar zu definieren, ab wann ein „günstiger Erhaltungszustand“ dieser streng geschützten Art vorliegt.

Wolf
Der Bund ist nun aufgefordert, populationsbezogene Betrachtungen zum Erhaltungszustand des Wolfes vorzunehmen.
Foto: Heinz Lehmann

„Die Wolfspopulation verzeichnet auch in Deutschland einen deutlichen Zuwachs. Dieser Trend wird sich fortsetzen. Da stellt sich die Frage: Wie viel Wolf verträgt unser Land? Um darauf eine Antwort zu finden, braucht es eine verlässliche und aktuelle Datenbasis“, begründet Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) seinen Antrag.

Insgesamt 46 Wolfsrudel, 15 Wolfspaare und 4 territoriale Einzeltiere wurden im Monitoringjahr 2015/2016 in Deutschland bestätigt. Sachsen und Brandenburg haben die meisten Wolfsrudel, gefolgt von Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Zunehmend kommt es zu Rissen bei Nutztieren, immer öfter werden neben Schafen und Ziegen auch Rinder und Pferde attackiert. In der Bevölkerung macht sich Unwillen breit, in Bautzen gab es sogar eine Demonstration gegen die derzeitige Wolfspolitik. 2016 sind bislang in Sachsen 40 Übergriffe durch Wölfe auf Nutztiere registriert worden.

„Früher oder später werden wir uns auch mit der Frage von Obergrenzen auseinandersetzen müssen. Dazu bedarf es aber zunächst schnellstmöglich einer genauen populationsbezogenen Betrachtung“, betonte der Minister. uao/ sj

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