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Ergebnisse der UN-Konferenz zur Biodiversität

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Mit einem 20-Punkte-Programm ging am 29. Oktober im japanischen Nagoya die UN-Konferenz zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu Ende. Nach fast zwei Wochen intensiver Verhandlungen einigten sich die Teilnehmer aus 193 Ländern auf 20 Ziele, die in den nächsten zehn Jahren umgesetzt werden sollen, um das Artensterben aufzuhalten. So sollen etwa 17 Prozent der Landfläche und zehn Prozent der Meeresfläche geschützt werden (derzeit: 13 Prozent der Landfläche, 1,3 Prozent des Meeres). Die Überfischung der Meere und die Überdüngung landwirtschaftlicher Nutzflächen sollen künftig eingestellt werden. Die Verschmutzung soll eingedämmt und Wälder und Korallenriffe intensiver geschützt werden.
 
Die weltweite Resonanz auf die Ergebnisse von Nagoya ist optimistisch. Bundesumweltminister Norbert Röttgen sieht in den Beschlüssen „ein weltweites Aufbruchsignal“. Auch der Chef der Umweltorganisation WWF, Jim Leape, stellt fest: „Das Nagoya-Protokoll ist ein historisches Ergebnis“. Wegen der stockenden Gespräche in den vergangenen Tagen hatten Naturschützer vor einem „zweiten Kopenhagen“ gewarnt – dort war der Weltklimagipfel vor knapp einem Jahr gescheitert.
 

20-Punkte-Programm der UN-Konferenz

 
Die 20 Ziele, die die Naturschutzkonferenz der Vereinten Nationen in Nagoya formuliert hat, sind eine Beschreibung des erwünschten Zustandes der Welt im Jahr 2020:
 
  • 1. Die Menschen sollen sich des Wertes der Lebensvielfalt bewusst sein und wissen, wie sie zu erhalten ist.
  • 2. Der Schutz von Natur und Lebensvielfalt soll in alle nationalen und lokalen Entwicklungspläne integriert sein.
  • 3. Anreize und Subventionen, die der Biodiversität schaden, sind beseitigt, positive Anreize für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Natur entwickelt.
  • 4. Regierungen und Wirtschaft setzen Pläne in Kraft, Produktion und Konsum nachhaltig zu gestalten und die Nutzung natürlicher Ressourcen innerhalb ökologisch sicherer Grenzen zu halten.
  • 5. Die Verlustrate für natürliche Lebensräume, einschließlich Wäldern, ist mindestens halbiert und wo möglich auf Null reduziert.
  • 6. Alle Bestände von Fischen werden gezielt bewirtschaftet, um Überfischung zu vermeiden.
  • 7. Landwirtschaft, Aquakultur und Forstwirtschaft werden nachhaltig durchgeführt.
  • 8. Umweltverschmutzung, inklusive Überdüngung, ist auf ein Niveau reduziert, das Ökosystemen und der Biodiversität nicht schadet.
  • 9. Bestände invasiver Arten sind erfasst und werden kontrolliert oder beseitigt.
  • 10. Der Druck des Menschen auf Korallenriffe und andere Ökosysteme, die von Klimawandel und Übersauerung betroffen sind, ist minimiert.
  • 11. Mindestens 17 Prozent der globalen Landfläche und 10 Prozent der Meeresfläche sind unter Schutz gestellt.
  • 12. Das Aussterben von Arten, deren Bedrohung bekannt ist, ist verhindert.
  • 13. Die Vielfalt von Kulturpflanzen und Zuchttieren sowie ihrer wilden Verwandten wird erhalten.
  • 14. Ökosysteme, die essentielle Dienstleistungen für Gesundheit, Einkommen und Wohlstand erbringen, werden erhalten oder restauriert.
  • 15. Ökosysteme behalten ihre Kraft, trotz menschlicher Eingriffe zu funktionieren und werden bei Bedarf restauriert.
  • 16. Regeln zur fairen und gerechten Nutzung genetischer Ressourcen sind bereits seit dem Jahr 2015 in Kraft getreten.
  • 17. Jedes Land hat einen effektiven Aktionsplan zum Schutz der Biodiversität entwickelt.
  • 18. Wissen, Innovationen und Praktiken von Ureinwohnern, die für den Naturschutz relevant sind, werden respektiert.
  • 19. Das Wissen um die Vielfalt des Lebens und seine technologische Nutzung wird vertieft, geteilt und angewandt.
  • 20. Die finanziellen Mittel, die nötig sind, um diese Ziele zu erreichen, stehen zur Verfügung.

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