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Erntejagden während Corona möglich

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Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat Hinweise zur Durchführung von Bewegungsjagden in Zeiten der Corona-Pandemie herausgegeben.

Erntejagden sind auch während Corona möglich.
Foto: Dr. Karl-Heinz Betz

Seit Ende Juni dürfen in Bayern wieder Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen im Freien stattfinden. Dazu zählen laut Ministerium auch Bewegungsjagden. Gute Nachrichten sowohl für die nun anstehenden Erntejagden, als auch mit Blick in Richtung herbstliche Drückjagden.

Voraussetzung ist ein Schutz- und Hygienekonzept, welches der Jagdleiter auszuarbeiten hat, und auf Verlangen der Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt werden muss. Konkret muss vor allem darauf geachtete werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Außerdem muss eine Teilnehmerliste geführt werden.

Weiterhin stellt das Ministerium im Hinblick auf die bevorstehenden Erntejagden klar, dass der jagdliche Einsatz von Ansitzeinrichtungen auf Fahrzeugen nicht unter die Verbote § 19 Abs. 1 Nr. 11 BJagdG sowie Art. 29 Abs. 2 Nr. 8 BayJG fällt. Dies gilt solange sich der Jäger nicht in der Fahrgastzelle befindet und der Motor abgestellt ist. Es ist also in Bayern erlaubt landwirtschaftliche Anhänger, Pickups mit Aufsätzen, Fahrzeugaufbauten usw. als Jagdeinrichtungen für Erntejagden zu benutzen. Die Verwendung selber bringt laut Ministerium einen enormen Sicherheitsgewinn im Vergleich zur Standzuweisung am Boden.

me

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