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Folgt Volksinitiative nun ein Volksbegehren?

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Der Volksinitiative „für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht in NRW“ folgt vielleicht ein Volksbegehren. „Das Thema ist nicht erledigt. Wir werden nicht nachgeben und in Ruhe erwägen, was wir tun. Ich möchte nichts ausschließen.“ Mit dieser Aussage reagierte Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes (LJV), auf die Aussage von Piraten-Fraktionschef Michele Marsching, ein Volksbegehren sei sicher zu erwarten.

Das remmelsche Jagdgesetz ist von nordrhein-westfälischen Jägern nicht akzeptiert (Symbolbild).
Foto: chb

Das war die einzig wirkliche Neuerung, nachdem die Initiative heute in der abschließenden Beratung des Landtags gescheitert ist. Wie erwartet lehnte die Mehrheit der rot-grünen Regierungskoalition jede Änderung des vor knapp zwei Jahren in Kraft getretenen  sogenannten Ökologischen Jagdgesetzes ab. Sie folgte damit der Beschlussempfehlung, die der Fachausschuss eine Woche zuvor ausgesprochen hatte.

Während CDU und FDP sich auf die Seite der Jäger stellten, waren SPD und Grün nicht bereit, das Geringste am bestehenden Gesetz zu ändern. Norbert Meesters (SPD) ging vielmehr auf konkrete Inhalte gar nicht ein und hielt sich alle Optionen offen für die Zeit nach der Landtagswahl am 14. Mai, die auch der LJV zunächst abwarten möchte.  Für Grünen-Fraktionschef Norwich Rüße wollte der LJV „eigentlich von Beginn an keinen konstruktiven Dialog“. Und sein Parteifreund und Umweltminister Johannes Remmel behauptete, sein Gesetz sei „fachlich sinnvoll und gleichzeitig gesellschaftlich akzeptiert“. chb

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