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Fünfter Wolf entnommen

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Am 8. Januar kam es in der Gemeinde Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg (Niedersachsen) zur Entnahme eines weiteren Wolfes auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und der Niedersächsischen Wolfsverordnung (WVO).

Unterschiedliche Herdenschutzmaßnahmen hatten die Wölfe nicht sonderlich beeindruckt – die Risse von Schafen fanden trotzdem weiter statt (Symbolbild: Privat)

Die entsprechende Ausnahmegenehmigung bezog sich auf fest definierte Teile des Kernterritoriums des Rudels Amt Neuhaus. Freigegeben waren die Fähe GW 872f und der Rüde GW 1532m. Denn bereits seit 2017 war es im Territorium dieses Rudels mehrfach zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere gekommen, bei denen auch immer wieder der zumutbare Herdenschutz überwunden wurde.

Unterschiedliche Herdenschutzmaßnahmen hatten die Wölfe nicht sonderlich beeindruckt – die Risse von Schafen fanden trotzdem weiter statt. Es entstanden Schäden in Höhe von rund 6.000 Euro. Anhand von DNA-Analysen konnte die Mitwirkung der beiden rudelführenden Wölfe daran nachgewiesen werden, und per Ausnahmegenehmigung vom 29. November wurden sie durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz freigegeben. Die Identität der mit dem Abschuss beauftragten Personen wurde dabei geheim gehalten, um sie vor Übergriffen zu schützen.

Erlegt wurde nun eine einjährige Wölfin. Dies ist der fünfte aufgrund Ausnahmegenehmigung erlegte Wolf in Niedersachsen. In keinem der fünf Fälle gelang es, das freigegebene Stück zu erlegen. Dies ist jedoch rechtlich abgedeckt. Der NABU Niedersachsen klagt unter anderem deswegen derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen die WVO. Der Vollzug gegen die beiden Altwölfe wurde aufgrund der erfolgten Entnahme zunächst ausgesetzt, kann aber unmittelbar wieder aufgenommen werden.

mh

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