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Geflügelpest H5N8

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Jäger werden zum Enten- und Gänseabschuss beauftragt.

Im Zuge des Wildvogelmonitorings im Zusammenhang mit der in Mecklenburg-Vorpommern aufgetretenen Geflügelpest H5N8, werden die Jäger des Landes aus tierseuchenrechtlichen Gründen vom Landwirtschaftsministerium beauftragt, Gänse und Enten zu erlegen und zur Untersuchung bereitzustellen.
 
Mit dieser Beauftragung möchte man die Gefahr von Schonzeitvergehen durch die Erleger beseitigen. Die Landkreise erhalten damit die Möglichkeit, die Schonzeiten aufzuheben.
 
Diese Anordnung gilt zunächst bis zum 15. Januar 2015, kann aber verlängert werden.
 
Darunter fallen nicht die geschützten Arten. Jedoch solche, die mit Ausnahmegenehmigungen wie bei Kormoranen, die zum Zweck des Fischereischutzes oder bei Einzelgenehmigungen des Rabenvogelabschusses durch den Naturschutz erlegt werden dürfen.
uao

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