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Gericht bestätigt Schutz von Wolfsjägern

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Die niedersächsische Landesregierung muss das Parlament umfassender über Abschussgenehmigungen für Wölfe informieren.

Die Entnahme von Problemwölfen durch vom Staat beauftragte Personen wird von aggressiven Wolfsschützern behindert, in einigen Fällen durch die Bedrohung von Jägern, Tierhaltern und Behördenmitarbeitern. (Foto: Markus Hölzel)

Allerdings bleiben die mit der Entnahme beauftragten Jäger weiterhin geschützt. Das hat der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg am 8. Februar entschieden.

So muss die Landesregierung künftig über Zahl und Datum erlaubter Wolfsabschüsse informieren, nicht aber über das betroffene Rudel oder die geschädigten Tierhalter. Auf die Herausgabe umfangreicheren Datenmaterials im Vorfeld geplanter Wolfsentnahmen hatten die drei Grünen-Politiker Christian Meyer, Helge Limburg und Imke Byl geklagt.

Dass die Daten, aus denen man auf Betroffene oder auf die mit der Entnahme beauftragten Jäger schließen kann, geheim bleiben, sieht das Gericht durch die erwiesene Aggression selbst ernannter Wolfschützer als gut begründet an: „Soweit die zuvor genannten Informationen eine Identifizierung von Tierhaltern, Jägern und Behördenmitarbeitern ermöglichen würden, hat die Antragsgegnerin zu Recht deren Gefährdung angenommen“, so der Staatsgerichtshof. Umweltminister Olaf Lies (SPD) sieht sich in seinem Ansinnen bestätigt, an Wolfsentnahmen Beteiligte vor Übergriffen zu schützen. Den Auflagen des Gerichts hinsichtlich weiterer Informationen für die Abgeordneten werde man aber nachkommen, teilte Lies mit.

Derweil kam es im Landkreis Nienburg durch das Rodewalder Rudel zu einem weiteren Übergriff auf Pferde, bei dem zwei Hannoveraner getötet und einer schwer verletzt wurde. Dass der durch dieses Verhalten auffällige Rodewalder Rüde GW717m bisher nicht entnommen werden konnte, führt das Umweltministerium unter anderem auf Störaktionen durch selbst ernannte Wolfsschützer zurück.

mh

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