Zweite K.O.-Runde für die Schonzeitaufhebungs-Verordnung in Oberbayern – Regierung muss zurück auf „Los“.
Der Verwaltungsgerichtshof in Ansbach hat auch der „neuen“ Verordnung über die Aufhebung der Schonzeit für Gams-, Reh- und Rotwild im bayerischen Bergwald vom 13. Dezember 2024 die Rote Karte gezeigt.
Das vermeldete der Bayerische Jagdverband, der einen Eilantrag dazu gestellt hatte. Nun müssen sich auch Staats- und Bezirksregierung dem gesetzlichen Ablauf beugen und den Ausgang einer Klage abwarten, die Wildes Bayern sofort nach Erscheinen der neuen Verordnung eingebracht hatte.
„Wir sind hoch erfreut über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Ansbach, die nicht nur das vorläufige Aus für die Schonzeitaufhebung im Bergwald bedeutet, sondern verhindert, dass in unserem Land Gesetze gemacht werden, ohne die Vorschriften dazu zu beachten“, kommentierte die Erste Vorsitzende von Wildes Bayern e. V. eine Pressemeldung des Bayerischen Jagdverbands vom 10. Januar. Dieser habe verkündet, dass auf seinen Antrag auf einstweilige Anordnung hin der Verwaltungsgerichtshof in Ansbach die Schonzeitverordnung für Sanierungsgebiete in Oberbayern gekippt habe. Damit wird der jahrelange Kampf von Wildes Bayern gegen diese Verordnung, der mit einer positiven Entscheidung am Bundesverwaltungsgericht endete, respektvoll gewürdigt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2024 die Schonzeitaufhebungsverordnung aus den Jahren 2019 bis 2024 für nicht rechtens erklärt. Zum großen Befremden aller Beteiligten äußerten kurz darauf die drei Fachminister Michaela Kaniber (Forst), Hubert Aiwanger (Jagd) und Thorsten Glauber (Umwelt) den politischen Entschluss, eine neue Verordnung auf den Weg zu bringen. Ihren Vorsatz, diese „rechtskonform“ zu gestalten und den Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht zu berücksichtigen, setzten sie leider nicht um.
Umso dankbarer ist Wildes Bayern, dass an diesem Punkt mit dem Bayerischen Jagdverband ein großer, personell und finanziell gut ausgestatteter Verband mit einem Juristen an der Spitze eine weitere Etappe in dem Kampf bestritten hat. „Mit Genugtuung sehen wir, dass nun der Widerstand gegen das rechtswidrige Verhalten der beteiligten Ministerien in der Breite der durch den Bayerischen Jagdverband vertretenen bayerischen Jägerinnen und Jäger angekommen ist und dort geteilt wird“, so Dr. Christine Miller.
PM