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Geschossene Schwäne: Freispruch

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Der Jäger hat sich mit dem Erlegen der Schwäne nicht schuldig gemacht (Symbolbild: runner 77 stock.adobe.com)

Keine Gesetzesverstöße feststellbar. Tierschützer fordern Wiederaufnahme des Verfahrens

Keine Verstöße gegen das Jagdgesetz und das Tierschutzgsetz. Zu dieser Einschätzung kommt die Staatsanwaltschaft Freiburg im Fall der durch einen Jäger geschossenen Schwäne. Um den den Jahreswechsel von 2022 auf 2023 herum erlegte der Jäger mehrere Schwäne am Rhein in Schwörstadt. Anschließend servierte er sie in seinem Restaurant. Tierschützer erstatteten Anzeige gegen den Jäger. Die Polizei nahm daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts der Jagdwilderei auf. Der Waidmann bekannte sich zu den Abschüssen und machte entsprechende Angaben. Nun wird es für ihn keine Strafe geben, wie die zuständige Staatsanwaltschaft mittelte. Laut der Behörde gebe es keine Anzeichen dafür, dass der Waidmann gegen das Jagdgesetz oder das Tierschutzgesetz verstoßen habe. Die Tierschützer dagegen fordern eine Wiederaufnahme des Verfahrens und kritisieren die Ermittlungsarbeit der Polizei. al

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