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Heckrinder-Prozess beginnt am 22. April

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Heckrinder
Der Prozess gegen zwei Angeklagte wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz beginnt am 22. April vor dem Amtsgericht in Leer. Ihnen wird laut Anklage vorgeworfen Heckrindern nicht genügend oder schlechtes Futter gegeben zu haben.
 
Im Winter 2007/2008 sind daraufhin mehr als ein Dutzend Heckrinder auf Flächen des NABU verhungert. Unterversorgte Muttertiere und Kälber waren ebenso an der Tagesordnung, wie Fehlgeburten aufgrund von Nahrungsmangel.
 
 
 
 
 
 
-hei-

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