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Hessen: Klage gegen Jagdverordnung

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„Auf den letzten Drücker“ wurde noch eine Klage gegen die Hessische Jagdverordnung (JVO) beim Kasseler Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Die nordhessische Jagdgenossenschaft Sontra-Ulfen und ihr Jagdpächter und Vorsitzender Michael Stein (Ulfen) wollen per Normenkontrollantrag überlange Schonzeiten, das Monitoring für Feldhase und Stockente sowie die Wildfütterungsregelung der JVO kippen.

Kläger Michael Stein, zugleich Jagdpächter und Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Ulfen
Foto: Klaus Röther

„Es geht um eine längere Jagdzeit für Füchse, Waschbären, Rabenkrähen und Elstern“, sagte Stein zu WILD UND HUND. Das Jagdverbot für Rebhühner müsse aufgehoben und eine Wildfütterung nach wildbiologischen Kriterien ermöglicht werden. Die Bejagung von Feldhase und Stockente müsse wieder in die Eigenverantwortung der Revierinhaber gelegt werden.

Der Landesverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (VHJE) übernimmt für die Jagdgenossenschaft Ulfen die Hälfte der Klagekosten, die sich auf circa 6.000 Euro belaufen. Die andere Hälfte zahlt Stein selbst. Der Landesjagdverband (LJV) hat den Klägern „ideelle Unterstützung“ angeboten. Der Verwaltungsrechtsexperte Clemens H. Hons (Hannover) vertritt die Kläger juristisch. Auch die pensionierte Finanzrichterin Annemarie Schwintuchowski unterstützt Stein. Die Frist für eine Klage gegen die JVO lief am 31. Dezember 2016 ab. Die FDP-Landtagsfraktion klagt ebenfalls gegen die JVO, weil deren tiefgreifende Regelungen vom Umweltministerium eigenmächtig am Landtag vorbei beschlossen worden seien. roe

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