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Hessen verlängert Jagdzeit auf Rotwild im Wald

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Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Aufhebung der Rotwildschonzeit im Wald für 15 von 19 Rotwildgebieten angeordnet.

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In Hessen darf Rotwild länger bejagt werden. Foto: Jürgen Weber
Die normalerweise im Januar geltende Schonzeit für Rotwild wird somit für folgende Rotwildgebiete aufgehoben: Burgwald-Kellerwald, Hinterlandswald, Hochtaunus, Hoher Vogelsberg, Krofdorfer Forst, Lahn-Bergland, Meißner-Kaufungerwald, Mitteltaunus, Östlicher Taunus, Reinhardswald, Riedforst, Spessart, Wattenberg-Weidelsburg, Wildschutzgebiet Reinhardswald und Upland.
Als Grund für die Anordnung gibt das Umweltministerium die zwingende Erfüllung der Abschusspläne an, um Wildschäden an den Wäldern zu verhindern. Sofern die Abschusspläne bis Ende November nur zu 75 Prozent oder weniger erfüllt seien, müsse nach den bisherigen statistischen Erfahrungen davon ausgegangen werden, dass ohne verlängerte Jagdzeit das Abschusssoll nicht erreicht werden kann, erklärte das Ministerium.
 
In den 15 Gebieten lagen die Quoten am 30. November 2011 zwischen 46 und 75 Prozent. Das Umweltministerium weist darauf hin, dass es sich bei der Anordnung um eine Ausnahmeregelung handelt und fordert die Jäger dazu auf, die Abschusspläne so schnell wie möglich zu erfüllen, damit das Rotwild wieder zur Ruhe kommen kann.
Die Jagdzeit auf Rotwild endet in Hessen normalerweise nur im Wald am 31. Dezember. Außerhalb des Waldes darf Rotwild bis zum 31. Januar bejagt werden.
mh

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