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Hessisches Oberlandesgericht bestätigt Urteil gegen Horst K.

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Im Juni 2018 hatte das Landgericht Kassel den langjährigen Deutsch-Drahthaar-Züchter, Hunde-Abrichter und Verbandsrichter Horst K. aus Grebenstein in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt.

Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass Horst K. im Herbst 2015 in seinem Zwinger die Deutsch-Kurzhaar-Hündin „Jola vom Entenpfuhler Forst“ verhungern ließ. Zuvor hatten Amtstierärzte des Veterinäramtes Kassel fast dreißig Jahre lang die Zustände in K.s Zwingeranlage bemängelt. (s. WuH-Ausgabe 19/2018). Der Verurteilte selbst stellte sich während des Prozesses als unbescholtenen und verdienten Vertreter des deutschen Jagdgebrauchshundewesens dar. Entsprechend legte Horst K.‘s Anwalt gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Das Hessische Oberlandesgericht in Frankfurt hat am 6. November die Revision als unbegründet verworfen (Aktenzeichen 3Ss276/18).

Schon das Landgericht Kassel hatte in seiner Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass Horst K. das Tier über mehrere Wochen habe leiden lassen und „Jola“ langanhaltende Schmerzen gehabt habe. Zwar habe Horst K. sie nicht vorsätzlich verhungern lassen, aber den sich verschlechternden Zustand zugelassen. Er hätte mit ihr zum Tierarzt gehen können und müssen. Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte klar, dass es sich im Fall „Jola“ um die „Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund“ handele. Thomas Fuchs

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