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Illegaler Wolfsabschuss

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Eine tote Wölfin wurde am 3. Mai 2011 bei Niesky (Landkreis Görlitz) entdeckt. Wie das Umweltministerium Sachsen nach Untersuchungen des Kadavers durch das Berliner Leibniz-Institut mitteilt, ist der Grauhund illegal erlegt worden.

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Der LJVS fordert, den Wolf unter den Schutz des Jagdrechtes zu stellen. (Foto: Heinz Lehmann)
Umweltminister Frank Kupfer und die im Landesjagdverband Sachsen organisierten Jäger sind sich einig: Die Tat ist ein Schlag gegen die jahrelangen Bemühungen um ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Wolf. „Der LJVS ist anerkannter Naturschutzverband. Tagtäglich leisten unsere Mitglieder eine umfangreiche Naturschutzarbeit. Ich rufe dazu auf, weiterhin mit den Jägern zum Thema Wolfsschutz einen sachlichen Dialog zu führen“, so Knut Falkenberg, Präsident des LJVS. Die Aktivitäten und die Bemühungen des LJVS, sich aktiv am Wolfsmonitoring zu beteiligen und die Wiedereinwanderung des Wolfes zu begleiten, erleiden durch eine solche Tat einen Rückschlag.
 
1000 Euro Belohnung
Der Abschuss der streng geschützten Art ist eine Straftat und wird mit hohen Geldstrafen oder gar mit Haftstrafen bis zu fünf Jahren geahndet. Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) hat Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und eine lückenlose Aufklärung des Vorfalls gefordert. Für Hinweise, die zur Klärung der Tat führen, hat der DJV zudem eine Belohnung von 1 000 Euro ausgesetzt.
 
Der illegale Abschuss der Wölfin ist der zweite derartige Fall in Sachsen, der seit der Unterschutzstellung der Tierart 1990 bekannt wurde. Im Januar 2009 war eine Wölfin in der Nähe des Tagebaus Reichwalde (Landkreis Görlitz) erschossen aufgefunden worden. Täter konnten nicht ermittelt werden.    PM/as

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