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Jagdgesetz: Bürger instrumentalisiert

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Den denunziatorischen Hintergrund des „Ökologischen Jagdgesetzes“ (ÖJG) in Nordrhein-Westfalen betonte die Düsseldorfer Rechtsprofessorin Charlotte Kreuter-Kirchhof auf dem Waldbauerntag am 6. September in Werl.

Bürger instrumentalisiert
Laut Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof widerspricht das von der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen verabschiedete Recht für den ländlichen Raum teilweise dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Foto: M. Hölzel

Die abgewählte Landesregierung aus SPD und Grünen hatte gegen erhebliche Widerstände im Frühjahr 2015 ein ÖJG verabschiedet, wonach lediglich das Betreten von Ansitzeinrichtungen verboten ist, andere jagdliche Einrichtungen wie zum Beispiel Kirrungen aber betreten werden dürfen. Der Zweck dieser Regelung sei, Privatpersonen zu Kontrollzwecken von Eigentümern zu instrumentalisieren. Kreuter-Kirchhof sagte: „Die Überwachung von Bürgern durch Bürger ist dem freiheitlichen Verfassungsstaat schlechterdings strukturell fremd.“

Sie und ihr Vater, der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Paul Kirchhof, hatten im Auftrag einer Gruppe von Land- und Waldbesitzern ein Gutachten zur Verfassungskonformität des nordrhein-westfälischen ­Naturschutzgesetzes erstellt und dies in erheblichen Teilen als verfassungswidrig eingestuft. (WuH berichtete) mh

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