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Jagdgesetz Sachsen

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Am 15. September tritt die Sächsische Jagdverordnung in Kraft.

Am morgigen 15. September tritt die Jagdverordnung in Kraft, mit der die Novellierung des Jagdrechtes in Sachsen abgeschlossen ist. Der Sächsische Landtag hatte am 9. Mai die Neufassung des Sächsischen Jagdgesetzes verabschiedet, seit 1. September ist es in Kraft. Die Jagdverordnung regelt weitere Details des Jagdrechts auf Grundlage des Gesetzes.
 
„Die Jäger und Grundeigentümer müssen mit dem neuen Jagdrecht mehr Verantwortung als bisher übernehmen. Erleichtert haben wir dagegen die Hege und Bejagung der Wildbestände und die Sicherung der Lebensräume des Wildes, außerdem wurde in vielen Bereichen Bürokratie abgebaut“, äußerte sich Staatsminister Frank Kupfer.
 
Änderungen sind unter anderem:
  • Die Jagdzeit bei Rot-, Dam- und Muffelwild beginnt künftig einheitlich am 1. August.
  • Für den Graureiher ist im Umkreis von 200 Metern um Fischerei-Anlagen eine mit einer jährlichen Abschussquote verbundene Jagdzeit festgelegt.
  • Längere Jagdzeit für Rehwild: Böcke können bis zum 31. Januar erlegt werden.
  • Aufnahme weiterer Tierarten ins Jagdrecht: Wolf  – ohne Jagdzeit. Mit Jagdzeit: Nilgans, Waschbär, Marderhund, Nutria und Mink. 
  • Organisatorische Erleichterungen für Anwärter der Jägerprüfung und Anerkennung von land- oder forstwirtschaftlicher Ausbildung.
  • Schießprüfung: Wegfall der „Kipphasen“ und erhöhte Anforderungen beim „Laufenden Keiler“ und „Rehbock, sitzend, aufgelegt.“
                                                                                             SMUL-PM/ red.

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