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Kanton Zürich revidiert Jagdgesetz

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Im Kanton Zürich soll das Jagdgesetz total revidiert werden. Unter anderem sind komplett neue Vergaberichtlinien für die Reviere vorgesehen. Das geltende Werk von 1929 enthielt darüber hinaus noch ungewöhnliche Regelungen.

Jagdgesetz Schweiz

So hatten Grundeigentümer, Pächter und Verwalter von Gutsbetrieben die Erlaubnis, auch ohne Jagdschein im Rahmen der „Selbsthilfe“ innerhalb eines Radius von 100 Metern rund um Gebäude Füchse, Dachse, Marder und Wildschweine zu erlegen, wenn diese als schadenstiftend eingestuft wurden. Künftig dürfen so nur noch die Beutegreifer unter Vordächern oder im Innern von Gebäuden erlegt oder gefangen werden. Weitere wesentliche Änderungen sollen sein: Beim Rot- und Gamswild wird eine neue Abschussplanung eingeführt, in Siedlungsgebieten die Fallenjagd erlaubt und die Einzeljagd auch morgens und abends an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Auf Schwarzwild wird die Nachtjagd ermöglicht, und Einschränkungen beim Schrotschuss auf Rehwild und bei der Jagd mit Kleinkaliber werden gelockert. Parallel zum Gesetzentwurf läuft eine kantonale Volksinitiative „Wildhüter statt Jäger“, die ein professionelles Wildmanagement fordert. Ihre Frist läuft bis 20. Juli, die Beratung des Gesetzesentwurfs endet sechs Tage früher. vk

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