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Keine Verstöße durch Jagdunternehmen

1931

Bei den Drückjagden im Pirmasenser Stadtteil Windsberg haben das beauftragte Jagdunternehmen und die Jagdgenossenschaft keine Straftaten begangen.

schadensersatz

Zu diesem Ergebnis kommt die Staatsanwaltschaft Zweibrücken. Sie hat deshalb die Ermittlungen eingestellt. Anzeige erstattet hatte der Tierschutzverein Pirmasens. Dieser war der Auffassung, dass bei den drei Drückjaden in dem Revier zu viel Wild erlegt worden war. Der Kreisjagdberater hatte das ähnlich gesehen.
Die Vorgänge in Windsberg waren in die Schlagzeilen geraten, nachdem die Jagdgenossenschaft ein Jagdunternehmen mit den Abschüssen beauftragt hatte. Bei drei Drückjagden kamen dann insgesamt 130 Rehe und 40 Schwarzkittel zur Strecke. Begründet worden war das Ergebnis mit einem zu hohen Wildbestand und dem daraus resultierenden Verbiss im Wald.

Die Staatsanwaltschaft hatte bei der Stadtverwaltung Pirmasens als zuständige Jagdbehörde eine Stellungnahme  eingeholt. Darin bescheinigte die Behörde die waidgerechte Durchführung der Drückjagden. Die Staatsanwaltschaft geht allerdings noch der Frage nach, ob einzelne Teilnehmer gegen das Tierschutz- oder Jagdgesetz verstoßen haben. red

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