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Klage gegen Jagdzeitenverordnung in Niedersachsen

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Gegen die seit dem 1. Oktober 2014 in Niedersachsen geltende Jagd- und Schonzeitenverordnung haben neun Jäger und Grundeigentümer Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht.

Foto: LJN
Nach den Jägern und Grundeigentümern in Schleswig-Holstein ziehen nun auch die betroffenen Gruppen in Niedersachsen gegen die unter grüner Regie erlassenen Jagdzeitenverordnungen vor Gericht. (Foto: LJN)
Unterstützt werden die Kläger von der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) und dem Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN). Die Klage richtet sich gegen die Verbote und Einschränkungen der Jagd, die die von Agrarminister Christian Meyer (Grüne) verabschiedete Jagdzeitenverordnung nach sich zieht.
 
Laut Auffassung der Kläger und der unterstützenden Verbände verstößt die Verordnung gegen höherrangiges Recht. „Das Jagdrecht ist an das Eigentum gebunden – nicht die Jagdausübung muss daher begründet werden, sondern umgekehrt deren Einschränkung“, sagte ZJEN-Geschäftsführer Peter Zanini. Die Einschränkungen seien weder wildbiologisch noch wissenschaftlich fundiert nachvollziehbar begründet.
 
Rechtlich überprüft wird nun unter anderem, ob die Streichung des Monats August als Jagdzeit für den Dachs sowie die Streichung der Jagdzeit bei Blässhuhn, Saat- und Blässgans sowie die umfassenden Einschränkungen bei der Bejagung des Wasserfederwildes in Vogelschutzgebieten rechtlich haltbar sind. Die Ausweisung eines Vogelschutzgebietes bedeute keineswegs, dass dort nicht gejagt werden dürfe. Die Europäische Union erkenne in der so genannten „Vogelrichtlinie“ – nicht wie oft zitiert „Vogelschutzrichtlinie“ – die Legitimität der Jagd als eine Form der nachhaltigen Nutzung voll an, wenn die Tiere in ausreichender Zahl vorhanden seien.
 
„Da unsere Argumente und konstruktiven Vorschläge als Interessensvertretung der Jäger und Grundeigentümer seitens des Landwirtschaftsministeriums allerdings keinerlei Berücksichtigung gefunden haben, bleibt unseren Mitgliedern leider nur diese Möglichkeit der rechtlichen Auseinandersetzung“, teilten LJN und ZJEN mit.
 
mh

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