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Mit Schrot auf Sauen im ASP-Fall

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Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat vor Kurzem eine ASP-Jagdverordnung beschlossen. Demnach sollen bei einem ASP-Ausbruch im betroffenen Gebiet unter anderen Sauen aller Altersklassen mit Schrot bejagt werden dürfen.

Im Seuchenfall geht es mit Schrot auf alle Altersklassen bei Sauen.
Foto: Adobe Stock / Anton / Natureimmortal

Über die Verordnung über die Anwendung besonderer jagdlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wird am 15. Januar im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz diskutiert werden. Neben der Erlaubnis des Schrotschusses auf Sauen aller Altersklassen sind folgende weitere Maßnahmen zur Intensivierung der Schwarzwildjagd im ASP-Fall geplant.

– Das Anlegen und Betreiben von Saufängen soll erlaubt werden.

– Um Sauen gezielt vor die Schützen zu bringen, soll Lappjagd legalisiert werden.

– Ein festgelegter Personenkreis soll bei Ausbruch der ASP künstliche Lichtquellen und Nachtsichtgeräte zur Sauenjagd nutzen dürfen.

– Im ASP-Fall würde das Bejagungsverbot im Umkreis von Wildfütterungen aufgehoben.

– Das Schießen aus Fahrzeugen soll im Ernstfall erlaubt werden.

– Das Verbot zur Nutzung bleihaltiger Büchsenmunition würde aufgehoben.

– Auch Bachen mit noch abhängigen Frischlingen dürften im ASP-Fall erlegt werden.

Die Jagdverordnung wird in den kommenden Wochen im Umweltausschuss sowie im Landtag beraten.

ml

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