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Was darf ins Hundefutter?

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Kategorie 1
Stammt überwiegend von Tieren, die von Krankheiten befallen waren. Dazu gehören auch so genannte spezifizierte Risikomaterialien wie zum Beispiel TSEScrapie (Traberkrankheit), Wildtiere mit Verdacht auf eine ansteckende Krankheit. Für die Futtermittelproduktion verboten!
Kategorie 2
Erfasst zumeist tote Tiere und Schlachtmaterialien, die mit Arzneimitteln oder sonstigen Rückständen belastet sind, sowie Gülle, Magen- und Darminhalte. Für die Futtermittelproduktion verboten!
Kategorie 3
Enthält tierische Nebenprodukte, die keine Anzeichen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit aufzeigen, sowie Schlachtkörperteile wie Decken, Hufe, Fette, Knochen, Federn und Eierschalen, sofern sie für Mensch und Tier gesundheitlich ungefährlich sind. Für die Futtermittelproduktion zugelassen!

 

 

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