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Neue Wildschadensregelung

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Aus dem neuen Jagdgesetz im Schweizer Kanton Solothurn geht hervor, dass die Jäger anstatt der bisherigen 50 Prozent der von Schwarzkitteln verursachten Schäden, zukünftig nur noch 35 Prozent übernehmen müssen.

Jäger müssen mit dem neuen Jagdgesetz weniger Wildschaden bezahlen.
Foto: K.-H. Volkmar

Dadurch, dass Jäger durch Abschüsse Wildschäden eindämmen könnten, sieht das Bundesgericht auch die Verantwortung für Wildschadensabwehr bei der Jägerschaft. Auch weil sie den größten Nutzen von der Jagd hätten, sollen sie weiterhin Wildschäden bezahlen müssen. Andererseis kommt das Bundesgericht der Jägerschaft entgegen, indem es die Wildschadensbeteiligung senkt. Außerdem gibt es eine Obergrenze für Schwarzwildschäden. Der Wildschadensausgleich darf den Jahrespachtzins nicht überschreiten. fa

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