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Neuer Anlauf zur Reform des Jagdgesetzes in Brandenburg

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Kanzel in Brandenbueg (Symbolbild: Adobe stock photos)

Neuer Versuch einer Reform in Brandenburg. Umstrittene Eigenjagdgröße soll nicht mehr Teil davon sein

Umfangreiche Änderungen am Entwurf des Jagdgesetzes. Diese kündigte Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Grüne) nach dem vorläufigen Stopp des Entwurfs für das Jagdgesetz an. Auch zeigte sich der Minister offen für den Verzicht auf die geplante und umstrittene Senkung der Jagdreviergröße. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass Waldeigentümer mit mindestens 10 Hektar einen eigenen Jagdbezirk gründen konnten (anstatt wie bisher bei 150 Hektar). Damit einher wäre die Möglichkeit verbunden, dass mehr Grundeigentümer über eine Jagd selbstständig entscheiden könnten als zuvor.

Der Deutsche Jagdverband und andere Verbände und Organisationen kritisierten diesen Entwurf als chaotisch und nicht zielführend. Naturschützern ging dieser Entwurf dagegen nicht weit genug. Nun will der Minister seinen Entwurf, der es nicht zur Abstimmung schaffte, nochmals überarbeiten und erneut einbringen.

Eine Veränderung des Landesjagdgesetzes in Brandenburg sei in jedem Fall notwendig, betonte CDU-Landtagsfraktionschef Jan Redmann. Doch die Akzeptanz sowohl bei den Waldbesitzern als auch bei den Jagdverbänden sei wichtig, so der Politiker weiter.

AL

 

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