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Niedersachsen: Jagdgesetz-Novellierung vertagt

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Ursprünglich sollte Anfang April im niedersächsischen Landtag über die „kleine Novelle“ des Jagdgesetzes mit Neuregelungen zu bleifreier Büchsenmunition, Schießnachweis und Schalldämpfer abgestimmt werden. Doch jetzt verzögert sich die Abstimmung um mehrere Monate.

EU
Bei der Einführung bleifreier Büchsenmunition muss die EU-Kommission gefragt werden, was zur Verzögerung bei der Abstimmung über die Jagdgesetznovellierung führt. Foto: Markus Hölzel

Grund dafür ist ein laut einer EU-Richtlinie vorgeschriebenes Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission. Erforderlich ist diese Notifizierung durch die im Gesetzesentwurf der rot-grünen Regierungsfraktionen formulierte Regelung, mit der bleihaltige Büchsenmunition und bleihaltige Flintenlaufgeschosse verboten werden sollen. Das Verbot von bleihaltiger Munition stellt eine technische Vorschrift nach der EU-Richtlinie dar. Diese Vorschrift wird die Vermarktung wesentlich beeinflussen und ist deshalb, auch vor dem wettbewerbsrechtlichen Hintergrund, notifizierungspflichtig.

In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, wo auf Betreiben der Grünen ebenfalls bleihaltige Büchsenmunition verboten wurde, sind diese Notifizierungsverfahren bereits durchlaufen worden. Auch für Niedersachsen werde deshalb laut eines Sprechers des Landwirtschaftsministeriums die unproblematische Notifizierung durch die EU erwartet. Melde sich die EU-Kommission innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags nicht, könne man darüber abstimmen, wie eine Sprecherin des Niedersächsischen Landtages erklärte. Die Abstimmung im Landtag über das neue Jagdgesetz könne daher frühestens nach der Sommerpause im August stattfinden.

Die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) hatte im Vorfeld der geplanten Abstimmung nochmals darauf hingewiesen, dass bleifreie Munition genauso tierschutzgerecht töten müsse, wie die bisherige bleihaltige. Zudem müsse die Munition die gleichen Sicherheitskriterien erfüllen wie die bislang verwendete Bleimunition, insbesondere beim Abprallverhalten.

Der Schießnachweis, ebenfalls Bestandteil der Novellierung, müsse laut LJN ein Übungsnachweis bleiben. Es dürfe nicht sein, dass aus dem ursprünglich angedachten Übungsnachweis per Verordnung durch das grün geführte Agrarministerium kurzerhand ein Leistungsnachweis werde. mh

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