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Nordrhein-Westfalen: BGH lässt Zukunft der Wisente offen

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Der seit Jahren erbittert geführte Streit um die freilebende Wisentherde im Rothaargebirge geht in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass die Wildrinder in der jetzigen Projektphase nicht herrenlos sind und der Trägerverein Wisentwelt Wittgenstein deshalb alle Schälschäden an Bäumen ersetzen muss.

Die Wisente haben längst das ursprünglich angedachte Projektgebiet verlassen.
Foto: Shutterstock

Zugleich aber ließ der BGH offen, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen die klagenden Waldbauern die Wisente auf ihren Grundstücken dulden müssen. Diese Frage verwies er zurück an das Oberlandesgericht Hamm. Das hatte im Mai 2017 den Wisent-Verein verpflichtet, alles zu unternehmen, um die größten europäischen Landsäuger von den Flächen der klagenden Waldbauern fernzuhalten und dabei die erforderlichen naturschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Die Vorsitzende Richterin des V. BGH-Zivilsenats sagte in der mündlichen Verhandlung, dass es sich um einen komplizierten Fall handele, weil die vorhandenen Rechtsvorschriften dafür nicht ausgelegt seien.

Die beiden Waldeigentümer aus dem Hochsauerlandkreis wollen erreichen, dass die im Jahr 2013 ausgewilderten Wisente, die längst das ursprünglich vorgesehene Projektgebiet verlassen, ihre Grundstücke nicht mehr betreten dürfen. Sonst muss ihren Angaben nach damit gerechnet werden, dass bis zu 70 % des Baumbestandes durch die Wisente beschädigt werden könnten. Selbst wenn das Artenschutzprojekt eingestellt werden muss, steht ein Totalabschuss nicht zur Debatte. Die Wisente könnten etwa in den Nationalpark Bialowieza an der polnisch-weißrussischen Grenze umgesiedelt werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, welche vor dem Gerichtstermin veröffentlicht wurde. chb

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