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Nordrhein-Westfalen: Eckpunkte für neues Jagdgesetz stehen

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Bereits im Mai soll der Referentenentwurf für ein neues Landesjagdgesetz in die Verbändeanhörung gehen. Das hat Umweltministerin Christina Schulze Föcking (CDU) während der Jubiläumsveranstaltung zum 75-jährigen Bestehen des Jagdgebrauchshundvereins (JGV) Tecklenburger Land angekündigt.

Neues Jagdgesetz
Umweltministerin Christina Schulze Föcking erläuterte während der Veranstaltung des JGV Tecklenburger Land die Eckpunkte für ein neues Landesjagdgesetz. Foto: Christoph Boll

Eckpunkte seien überarbeitete Jagd- und Schonzeiten, die unter anderem wieder eine Schusszeit für die Waldschnepfe enthalten. Außerdem laut Schulze Föcking: Aufhebung des Baujagdverbotes speziell für den Fuchs, Überführung des qualifizierten Schießnachweises zur Teilnahme an der Gesellschaftsjagd auf Schalenwild in einen Übungsnachweis, Rückgabe der Wildauswilderung in die Eigenverantwortung der Revierinhaber, Ausweitung des Betretungsverbotes für jagdliche Eirichtungen sowie Rückkehr zur maximal zulässigen Kirrmenge von einem Liter.

Deutlich weniger präzise äußerte sich die Ministerin zur Jagdhundeausbildung und -prüfung hinter der lebenden Ente. Die Landesregierung wolle eine Rückkehr zur kurzzeitig flugunfähig gemachten Ente nach der Methode von Prof. Müller, schon weil das Verbot wegen des Prüfungstourismus nach Niedersachsen ins Leere laufe. Ob das Vorhaben aber im Zuge der parlamentarischen Beratung durchsetzbar sein wird, ließ Schulze Föcking ebenso offen wie die Frage, wann das neue Landesjagdgesetzes in Kraft treten wird. chb

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