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Nordrhein-Westfalen: LJV weist Kritik zurück

1973

Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen (LJV NRW) weist Kritik an der Ende Juli in Kraft getretenen Landesjagdzeitenverordnung zurück.

Die Änderung ermöglicht die Maisjagd mit Hunden im Juli und den Hundeeinsatz bei der Bejagung von Schwarzwild, das beispielsweise in der in NRW schneereichen zweiten Januarhälfte nach einer Neuen beim Kreisen in einer Dickung festgemacht wurde. Das Verbot der Bewegungsjagd sowie des Hundeeinsatzes bei der Jagd auf Schwarzwild in der Zeit vom 16. Januar bis 31. Juli sei aufgehoben worden „mit Blick auf die nach wie vor hohe Vermehrungsrate und die weiterhin notwendige Bestandsreduktion beim Schwarzwild insbesondere zur Vorbeugung eines ASP-Ausbruchs in NRW mit einem zu erwartenden volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe“, so der LJV. Er begrüßt die Änderung, die den Jägern wieder mehr Eigenverantwortung einräume, und wendet sich gegen die Kritik jener, „die augenscheinlich mit Wehmut an Zeiten remmelscher Gängelungspolitik zurückblicken“.

chb

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