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Rheinland-Pfalz: Kritik an Nachtjagd auf Rotwild

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Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) und die Deutsche Wildtier Stiftung haben sich gegen das im Rhein-Lahn-Kreis aufgehobene Verbot zur Nachtjagd auf Rotwild (WuH berichtete) ausgesprochen.

Rotwild
Rotwild im Winter
Foto: Bäumler / LJV RLP

Laut LJV habe die Obere Jagdbehörde mit der Allgemeinverfügung „eindeutig über das Ziel hinausgeschossen“. Dass die Schonzeit sowie die Verbote der Nachtjagd und künstlichen Lichtquellen für diesen Zeitraum aufgehoben wurden, sei nach Aussagen der Jägerschaft vor Ort keinesfalls gerechtfertigt. Rotwild werde schnell lernen, dass künstliches Licht Lebensgefahr bedeute, und somit offenen Flächen meiden, so LJV-Präsident Kurt Alexander Michael. Im Wald könne das beunruhigte Wild dann massive Schälschäden verursachen.

Besonders die Aufhebung der Schonzeit sei „an behördlichem Aktionismus und wildbiologischer Unkenntnis nicht zu überbieten“, sagte Dr. Andreas Kinser, Jagd- und Forstexperte der Deutschen Wildtierstiftung. Der LJV befürchtet, dass im Spätwinter zudem tierschutzrechtliche Aspekte außer Acht gelassen und führende Muttertiere von noch abhängigen Jungtieren erlegt werden könnten. Er schlägt daher vor, die Allgemeinverfügung deutlich zu überarbeiten und zu konkretisieren. Ihm zufolge sollen höchstens Kälber und Spießer zum Abschuss freigegeben und die genannten Maßnahmen räumlich auf das betroffene Gebiet der Rotwildhegegemeinschaft Kaub-Tau­nus begrenzt werden. lf

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