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Rodewalder Rüde: Abschussgenehmigung abermals verlängert

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Das niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat die Abschussgenehmigung für den Rodewalder Rüden (GW717m) bis zum 15. April 2021 verlängert. Das teilte das MU in einer Pressemitteilung mit.

Der Rodewalder Rüde ist bis zum 15. April zum Abschuss freigegeben.
Foto: Shutterstock

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies begrüßte den Beschluss vom 11. Dezember 2020 zur Verlängerung der Abschussgenehmigung: „An der Notwendigkeit dieser Entscheidung hat sich nichts geändert. Es ist auch weiterhin davon auszugehen, dass der Wolfsrüde seine Fähigkeit, zum Selbstschutz befähigte Tierherden anzugreifen und zu reißen, beibehalten hat. Und es ist auch weiterhin zu erwarten, dass er diese Fähigkeit an andere Tiere des Rudels weitergibt. Die ursprünglich erteilte Ausnahmegenehmigung konnte nicht umgesetzt werden, der zugrundeliegende Sachverhalt bleibt jedoch unverändert bleibt.“

Die zeitliche Begrenzung der Abschussgenehmigung zum 15. April stellt in artenschutzrechtlicher Hinsicht sicher, dass der enge zeitliche Zusammenhang zu den bisherigen Rissereignissen gewahrt bleibt. Aus tierschutzrechtlicher Sicht soll die Befristung darüber hinaus sicherstellen, dass eventuell im Frühjahr geborene Welpen von den Altwölfen versorgt werden können.

Im November hatte jüngst eine staatlich anerkannte Naturschutzvereinigung gegen die aktuell erteilte Abschussgenehmigung des Rodewalder Rüdens geklagt, doch ohne Erfolg (WuH berichtete).

aml

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