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Sachsen-Anhalt: Bejagungsschneisen beantragen

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Landwirtschaftliche Förderung kann jetzt auch für Flächen mit Bejagungsschneisen beantragt werden. Das Landwirtschaftsministerium hat aufgrund der Intervention des Landesjagdverbandes die Fördertatbestände entsprechend geändert.

Bejagungsschneisen sind jetzt kein Hindernis für landwirtschaftliche Förderung mehr.
Foto: Beate Siebern

Im Förderzeitraum 2019 genügt es, im Agrarförderantrag beim Anbau von Mais, Winterraps und Wintergetreide den entsprechenden Nutzungscode „BJS“ für Bejagungsschneisen abzugeben. Diese können bis zu 20 Prozent der jeweiligen Schlagfläche ausmachen und sollten in Abstimmung zwischen Jagdausübungsberechtigten und Landwirten angelegt werden. mh

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