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Schiessen und Schwangerschaft

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Am Tag der Gewißheit: Flinte stehenlassen

Flinte
(Symbolbild: Pixabay/ sluehr3g)

Ein Zufall war es, der uns zu diesem Thema geführt hat. Uns rief ein Jäger an und wollte Auskunft darüber haben, ob es ein Problem sei, wenn seine schwangere Ehefrau (4. Monat) sich weiterhin im Wurftaubenschießen auf die Jägerprüfung vorbereitet. Eine solche Frage hatte uns noch niemand gestellt. Gleichzeitig wurde aber sehr schnell deutlich, daß dies eine außerordentlich wichtige Frage von allgemeiner Bedeutung ist. Betrachtet man das Schießen aus der Sicht einer Schwangeren, so sind je nach Fortschritt der Schwangerschaft folgende Einflüsse zu berücksichtigen.

Der Schussknall

Beim Schießen der jagdlich üblichen Kaliber treten beachtliche Schallpegel auf. Deshalb muß das Ohr unbedingt geschützt werden, wenn nicht irreversible Gehörschäden auftreten sollen. Bei einer Schwangeren ist esaber außer den Ohren das ungeborene Kind, das den Schußgeräuschen ausgesetzt wird. Geht man davon aus, daß die Laufmündungeiner angeschlagenen Flinte etwa einen Meter von der Bauchoberfläche entfernt ist, so läßt sich sehrschnell erkennen, daß an dieser Stelle mit beachtlichen Schallpegeln gerechnet werden muß. Wir haben in diesem Zusammenhang Messungen durchgeführt und Impulsschallpegel mit Werten von 130 dB(A) gemessen. Bei derart hohen Werten stellt sich jetzt die Frage, wie das Kind auf diese Störungen reagiert und ob mit Schädigungen zu rechnen ist.

Literatur- und Internet-Recherchen, die im wesentlichen Prof. Dr. Keller, Chefarztder Frauenklinik Ingolstadt, für uns durchgeführt hat, machen deutlich, daß Menschen, die genügendlange großen Lärmbelastungen ausgesetzt sind, Hörschädigungen erleiden. Inwieweit das ungeborene Kind einer Schwangeren, die berufsbedingt oder freizeitbedingt (Disco) einer ständigen Lärmquelleausgesetzt ist, geschädigt wird, ist bei den Wissenschaftlern umstritten. Erst recht sind uns keine Ergebnisse aus Studien bekannt geworden, die sich gezielt mit der Einwirkung von Schußknallen beschäftigen. Der Schutz der werdenden Mutter ist in vielen Ländern weitgehend inArbeitsschutzgesetzen geregelt. Dies gilt auch für die Lärmeinwirkung. Nimmt man diese Regelungen als Grundlage, ergibt sich folgendes Bild: Bei Dauerbelastung mit Schall muß beim Menschen ab Schallpegelnvon 90 dB (A) mit Hörschäden gerechnet werden. Am Arbeitsplatzmuß daher, wenn der Pegel regelmäßig überschritten wird, ein Gehörschutz getragen werden. Bei Schwangeren, die am Arbeitsplatz einem Dauerlärm von mehr als 90dB (A) ausgesetzt waren, hatten die Neugeborenen ein geringeres Geburtsgewicht als die Kinder von Frauen, die nicht diesen Belastungen ausgesetzt waren.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung in Dortmund gibt folgende Empfehlungen, wenn es um die Lärmgrenzwertefür werdende Mütter am Arbeitsplatz geht. Schwangere sollen keinem impulshaltigen Arbeitslärm ausgesetzt werden, da Geräusche, die in 0,5 Se-kunden um 40 dB(A) und mehr ansteigen, zu starker Aktivierung nach Art einer Schreckreaktion führen. Dieser Empfehlung liegt die Annahme zugrunde, daß die (vegetati-ve) Aktivierung der Schwangeren sich auch auf das ungeborene Kind übertragen wird. Die dabei zu erwartenden Reaktionen des Kindes werden zwar nicht als schädlich bezeichnet, sollten aber mangels gesicherter Erkenntnisse vermieden werden. Daher wird im Arbeitsbereich bei veränderlichem Pegelverlauf ein Lärmgrenzwert von 80dB(A) empfohlen. Überträgt man dies jetzt auf den Pegel eines Schusses mit einer Größenordnung von 130 db(A), dann kann daraus nur die Empfehlung abgeleitet werden, daß eine Frau nach Feststellung ihrer Schwangerschaft nicht mehr schießen sollte. Prof. Dr. Keller, der selbst Jäger ist, vertritt die Auffassung, daß ein gelegentlicher Schuß auf ein Stück Wild, insbesondere in den ersten Schwangerschaftsmonaten sicherlich kein Problem ist. Das Schießenvon großen Durchgängen (Trap/Skeet/Parcours) oder das häufige Schießen auf den Büchsenschießständen mit den üblichen jagdlichen Kalibern (Jungjägeraus-bildung) sollte tunlichst vermieden werden.

Der Rückstoss

Wenn man sich vor Augen hält, daß der Rückstoß einer Flinte Beschleunigungswerte in der Größenordnung des 500 fachen der Erdbe-schleunigung annehmen kann, ist die Übertragung dieser Erschütterung auf den Körper der Schwangeren sicherlich nicht zu vernachlässigen, insbesondere in den fortgeschrittenen Schwangerschafts monaten. Einem Artikel des Deutschen Schützenbundes („Ist im Zu-stand der Schwangerschaft die Ausübung des Schießsportes schädlich?“) kann man entnehmen, daß gerade in den ersten beiden Schwangerschaftsmonaten von Übungen abgeraten werden muß, die durch Stoß, aber auch Erschütterung auf das ungeborene Kind einwirken. In erster Linie ist da bei an Hand-, Korbball und Kunstspringen gedacht, aber Jäger und Schützen wissen, wir sehr man auch beim Flintenschießen „durchgerüttelt“wird.

Beim Trap- und Skeetschießen gehört das plötzliche Heben der Waffe, verbunden mit schnellen Körperdrehungen, zur Schießtechnik. Ab dem 3./4. Monat sollten diese Anstrengungen auf jeden Fall unterbleiben. Faßt man zusammen, so können die Einwirkungen des Schießlärms auf das ungeborene Kind einer Schwangeren nicht vernachlässigt werden. Wissenschaftliche Untersuchungen dazu konnten nicht gefunden werden, so daß aus Gründen der Vorsicht bei einer Schwangerschaft nicht mehr geschossen werden sollte. Die Einflüsse des Rückstoßes und der schnellen Bewegungen beim Wurftaubenschießen fallen dann nicht ins Gewicht.

(Wir danken Prof. Dr. Keller, daß er uns so bereitwillig unterstützt hat.)

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