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Schleswig-Holstein: Allgemeine Freigabe des Problemwolfs

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Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m ist am 28. Oktober in Kraft getreten. Damit dürfen 175 Personen in den Kreisen Pinneberg, Steinburg und Segeberg dem so genannten Problemwolf nachstellen.

175 Personen dürfen nun einem Problemwolf in den Kreisen Pinneberg, Steinburg und Segeberg nachstellen.
Foto: Pixabay

Bisher hatte das Landwirtschaftsministerium damit lediglich eine „Gruppe geeigneter Personen“ beauftragt, die des Wolfes aber seit dem 31. Januar – seitdem gilt die Freigabe – nicht habhaft werden konnte. Die Allgemeinverfügung richtet sich an einen „genau beschriebenen Personenkreis“ und spricht eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes aus. Zu den „Wolfsjägern“ gehören nun die Jagdausübungsberechtigten in ihren jeweiligen Revieren in den drei Landkreisen, jedoch nicht Jagderlaubnisscheininhaber und Jagdgäste. Wird in dem Zulassungsgebiet ein weiterer Wolf nachgewiesen, erlischt die Genehmigung sofort. Damit hier bloß nichts schief läuft, muss jeder „Wolfsjäger“ eine persönliche Email-Adresse hinterlegen und darüber jederzeit erreichbar sein. Ausdrücklich schreibt das Ministerium vor, dass während der Jagd der Empfang des Smartphones zu überprüfen ist. Kommt der Problemwolf zur Strecke, ist die zuständige Behörde sofort zu informieren und der Wolf zu übergeben. mh

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