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Schleswig-Holstein: Schwarzwildstrecken quartalsweise melden

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Im laufenden sowie im kommenden Jagdjahr müssen die Schwarzwildstrecken von den Jagdausübungsberechtigten quartalsweise gemeldet werden. Laut einem entsprechenden Erlass des Landwirtschaftsministeriums sollen die Zahlen erlegten, gefundenen und verunfallten Schwarzwildes jeweils zum 15. der Monate April, Juli, Oktober und Dezember den Unteren Jagdbehörden mitgeteilt werden.

Vor dem Hintergrund des ASP sollen nun gefundene oder verunfallte Sauen der zuständigen Unteren Jagdbehörde gemeldet werden.
Foto: Sven-Erik Arndt

Die Angabe von Geschlecht und Altersklasse ist nicht notwendig. Die unteren Jagdbehörden melden dann jeweils zum 30. dieser Monate an das Ministerium als Oberste Jagdbehörde. Hintergrund ist die Bedrohung durch die Afrikanische Schweine-
pest (ASP). Die Behörden wollen vor allem den Anteil des auf ASP untersuchten Fallwildes erhöhen, da dies für die Früherkennung der Seuche sehr wichtig ist. Ziel ist, möglichst alles Fallwild auf ASP zu untersuchen. Bislang liegt diese Quote bei lediglich fünf Prozent. Außerdem will man zeitnah über vermehrt auftretende Fallwildzahlen informiert sein, da diese Hinweise auf einen Seucheneintrag liefern könnten. Der Aufwand der Jagdausübungsberechtigten für Beprobung, Bergung und Entsorgung von Fallwild wird vom Land mit 50 Euro pro Stück entschädigt. Der Erlass gilt zunächst bis zum Ende des Jagdjahres 2020/2021 und soll dann je nach Erfolg der Maßnahme verlängert oder ausgesetzt werden. mh

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