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Sozialwahl 2023: 300 Unterschriften sind nötig

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Um an den Sozialwahlen im Mai 2023 teilnehmen zu können, brauchen Bayerischer Jagdverband (BJV) und Deutscher Jagdverband mindestens 300 Unterstützerunterschriften.

Frist für die Unterstützerunterschriften: 15. Oktober 2022 (Foto: Gina Sanders / AdobeStock)

Nach 2017 wollen BJV und DJV erneut antreten, um die Interessen der Jägerschaft in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) besser zur Sprache zu bringen.

Dafür werden im Vorfeld mindestens 300 Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten benötigt. „Zur Unterschrift berechtigt sind alle Jagdrevierinhaber – und deren Ehepartner –, die Beiträge an die SVLFG entrichten“, wie der DJV erklärt. Wichtig: Im Revier dürfen keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten arbeiten.

Nähere Informationen zur Sozialwahl und den Unterstützerunterschriften gibt es in Kürze unter www.jagdverband.de/sozialwahl-2023

fh

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