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ST: Förderung von Hund und Zaun

2003

Laut einer Pressemeldung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (Sachsen Anhalt), ist jetzt möglich, dass auch der Unterhalt von Elektrozäunen und Herdenschutzhunden zur Abwehr von Wölfen gefördert wird.

Demnach soll das Freischneiden und Sichern von Zaunanlagen mit jährlich bis zu 1.230 Euro je Kilometer mobilen Elektrozaun und das Futter und die Tierarztkosten mit jährlich 1.920 Euro je zertifizierten Herdenschutzhund gefördert werden. Desweiterem haben Weidetierhalter die Möglichkeit, sich von externen Sachkundigen zum Herdenschutz beraten zu lassen.

Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt. Der Antrag muss bis spätestens 10. Juni 2021 eingereicht sein.

(Symbolbild: Pixabay/ tunaolger)

Mehr Informationen zum Antragsverfahren und der Richtlinie zur Anschaffung von Zäunen finden sich unter:

https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/landwirtschaft/herdenschutz-vor-dem-wolf/

Für alle Informationen rund um den Wolfsschutz, die Rissbegutachtung und die Herdenschutzberatung ist das Wolfskompetenzzentrum Iden der richtige Ansprechpartner:

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/das-wolfskompetenzzentrum-wzi/kontakt/

PM MULE ST/ jb

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